Unsere kostenlose Service-Rufnummer

0800 / 15 16 17 0

Umfang / Zeitraum

Sie haben die Wahl. Der Umfang der vom Friedhofsgärtner im Rahmen der Dauergrabpflege zu erbringenden Leistungen kann ganz individuell festgelegt werden. Das Angebot reicht vom Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung und Grabschmuck. Zu Lebzeiten können die Vereinbarungen jederzeit angepasst oder ergänzt werden.

Die Pflegevereinbarung wird mit der Dauergrabpflege-Einrichtung für eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren geschlossenen. Die maximal mögliche Laufzeit entspricht dem in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsrecht des Grabes, meist 25-30 Jahre.